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Msg. Bernhard Bududira, Bischof von Bururi, Süd Burundi, ist in der Nacht zum 20.11. im Alter von 71 Jahren in Italien verstorben. Staatschef Nkurunziza und hohe Kirchenvertreter würdigten ihn als einen Mann des Friedens, des Dialogs und der Versöhnung. Seine sterblichen Überrreste werden in sein Heimatland überführt.
Die neue Regierung hat den muslimischen Feiertag zum Ende des Ramadan zu einem öffentlichen Feiertag erklärt, wie der muslimische Informationsminister Karenga Ramadhani bekannt gab. Der muslimischen Minorität, die im Kabinett mit mehreren Ministerposten vertreten ist, gehören nach allgemeinen Schätzungen 1% , nach muslimischen Angaben 8% der Bevölkerung an.
Der Hafen von Bujumbura droht unbrauchbar zu werden, nachdem der Wasserspiegel des Tanganyika-Sees in den letzten Jahren fast anderthalb Meter gesunken ist. Der Treibhauseffekt und die Abholzung der Wälder werden als Hauptursachen angesehen.
Bei schweren Kämpfen zwischen Armeeeinheiten und FLN Rebellen südlich der Hauptstadt Bujumbura sind nach Armeeangaben 49 Menschen ums Lebens gekommen.
Die ehemaligen Milizen der FDD Rebellenbewegung werden in die Armee Burundis integriert. Der Prozess soll vier Jahre dauern. Nur die Rebellengruppe FLN kämpft hat den bewaffneten Widerstand nicht aufgegeben.
Im Rahmen des Friedensprozesses hat sich die Rebellenbewegung FDD als politische Partei konstitutiert.
Der Gouverneur der Provinz Bubanza, Isaie Bigirimana, wurde in einem Hinterhalt von bewaffneten Männern erschossen. Die FNL Rebellen stehen unter Verdacht, verantwortlich zu sein.
Die Regierung hat Kontakte mit der letzten militanten Rebellengruppe FNL aufgenommen, um Verhandlungen in Dar es Salaam aufzunehmen. Der Termin für eine Volksabstimmung über die neue Verfassung wurde auf den 28. Februar verschoben.
Der südafrikanische Vermittler im Friedensprozess, Jacob Zuma, hat den burundischen Präsidenten Domitien Ndayizeye davor gewarnt, die Verfassung zu verändern, um als Kandidat in den kommenden Präsidentschaftswahlen auftreten zu können.
Die Regierung hat allen politischen Parteien verboten, vor dem offiziellen Beginn des Wahlkampfs öffentliche Kundgebungen abzuhalten.
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