Nachrichten aus Afrika
Wahltermin verfassungswidrig
Der Oberste Gerichtshof hat den Termin der Stichwahl am 29. Oktober für verfassungswidrig erklärt, da Stichwahlen 14 Tage nach der Veröffentlichung der Resultate der ersten Wahl abgehalten werden müssen. Die Wahlkommission hält dies bei der Größe des Landes für unmöglich. Beiden Kandidaten trafen sich zum ersten Mal nach den gewalttätigen Auseinandersetzungen zu einem Gespräch in der Hauptstadt.