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Der Oberste Gerichtshof sagte in einem Mehrheitsurteil: "Das Verfassungsänderungsgesetz von 2020 ist verfassungswidrig", und beendete damit einen fast zweijährigen Rechtsstreit über die Vorschläge. "Der Präsident kann gemäß Artikel 257 der Verfassung keine Verfassungsänderungen durch eine Volksinitiative initiieren", so das Gericht. Die Reformen hätten die Exekutive gestärkt und die Zahl der Parlamentssitze von 290 auf 360 erhöht. Dies wäre die größte Änderung des politischen Systems in Kenia seit der Einführung einer neuen Verfassung im Jahr 2010 gewesen.

Zitat

„Wir müssen die Zeit nutzen,
um auf einen radikalen Wandel hinzuarbeiten...

Wir haben in diesen Wochen gelernt,
dass wir auf einem kranken Planeten nicht gesund leben können."

Erklärung des Jesuitenordens in Europa

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