Das Parlament hat Teile des Gesetzes über strafbare Handlungen aus dem Jahr 1960 geändert, wonach der Versuch, sich das Leben zu nehmen, eine Straftat darstellt. Selbstmordversuch wird nun als psychisches Problem betrachtet und nicht mehr als Verbrechen. Lokalen Medien zufolge gibt es jährlich etwa 1 500 gemeldete Fälle von Selbstmord