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Das Oberste Gerichtshof hat den ehemaligen Präsidenten Jacob Zuma davon ausgeschlossen, bei den Parlamentswahlen nächste Woche zu kandidieren. Das Verfassungsgericht entschied, dass seine 15-monatige Haftstrafe wegen Missachtung des Gerichts ihn disqualifiziert. Zuma war 2021 verurteilt worden, weil er sich geweigert hatte, im Rahmen einer Untersuchung zur Korruption während seiner 2018 beendeten Präsidentschaft auszusagen. Er hat unter dem Banner der neu gegründeten Partei uMkhonto weSizwe (MK) Wahlkampf gemacht, nachdem er sich mit dem regierenden Afrikanischen Nationalkongress (ANC) überworfen hatte.

Zitat

„Wir müssen die Zeit nutzen,
um auf einen radikalen Wandel hinzuarbeiten...

Wir haben in diesen Wochen gelernt,
dass wir auf einem kranken Planeten nicht gesund leben können."

Erklärung des Jesuitenordens in Europa

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