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Ab März 2026 wird der gesetzliche nationale Mindestlohn (NMW) von 28,79 Rand (€1,52) auf 30,23 Rand (€1,60) pro normale Arbeitsstunde angehoben. Die Anhebung um 1,44 Rand (€0,08) kommt allen Arbeitnehmern zugute, einschließlich schutzbedürftigen Landarbeitern und Hausangestellten. Der nationale Mindestlohn ist seit 2019 eine gesetzliche Vorgabe für den südafrikanischen Arbeitsmarkt. Das NMW-Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber mit Ausnahme der Mitglieder der South African National Defence Force, der National Intelligence Agency und des South African Secret Service. Der nationale Mindestlohn umfasst keine Zulagen wie Transport, Werkzeuge, Verpflegung oder Unterkunft, Sachleistungen (Unterkunft oder Verpflegung), Trinkgelder, Boni und Geschenke.

Zitat

„Wir müssen die Zeit nutzen,
um auf einen radikalen Wandel hinzuarbeiten...

Wir haben in diesen Wochen gelernt,
dass wir auf einem kranken Planeten nicht gesund leben können."

Erklärung des Jesuitenordens in Europa

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