Innenminister Leon Schreiber hat die Gültigkeit der simbabwischen Ausnahmegenehmigungen (ZEP) bis zum 28. November 2025 verlängert. Simbabwische Staatsangehörige, die keine Ausnahmegenehmigung für den Übergang von einer ZEP zu einem allgemeinen Arbeitsvisum in Südafrika beantragt hatten, sollten bis zum 29. November 2024 eine neue Ausnahmegenehmigung beantragen, die bis zum 29. November 2025 gültig ist. Schreiber versicherte, dass Inhabern einer solchen Genehmigung keine Abschiebung oder rechtliche Schritte im Zusammenhang mit ihrem ZEP-Status drohten und sie in Südafrika ein- und ausreisen könnten, wenn sie andere Einreisebedingungen erfüllten. Letztes Jahr, im Juni, stellte das Gericht fest, dass die Beendigung der ZEP rechtswidrig war.