Jetzt ist es amtlich: Heimliche Ehefrauen, Stiefkinder, Halbgeschwister und entfernte Verwandte haben keinen Anspruch mehr auf ein Erbe. Präsident Uhuru Kenyatta hat am Mittwoch dem Gesetzentwurf zur Änderung des Erbrechts zugestimmt. Nach dem neuen Gesetz sind nur der Ehegatte und die Kinder des Verstorbenen erbberechtigt, unabhängig davon, ob der Verstorbene vor seinem Tod für sie gesorgt hat oder nicht. Früher waren nach dem Gesetz die Eltern, Großeltern, Enkelkinder, Stiefkinder, Kinder, die der Verstorbene als seine eigenen aufgenommen hatte, Geschwister und Halbgeschwister, die der Verstorbene vor seinem Tod unterhielt, begünstigt.