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Das EU- Parlament hat beschlossen, dass Kunststoffabfälle innerhalb von zweieinhalb Jahren nach Inkrafttreten der neuen Verordnung nicht mehr in Nicht-OECD-Länder ausgeführt werden können; damit sind Plastikmüllexporte nach Afrika oder weite Teile Asiens zunächst untersagt. Die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in OECD-Länder wird strengeren Bedingungen unterliegen. Für die Zeit danach sollen dann neue Regelungen in Kraft treten. Die Nicht OECD-Länder haben die Möglichkeit, Ausnahmen zu beantragen, vorausgesetzt ihre Abfallwirtschaft erfüllt bestimmte Auflagen.  OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit 38 Mitgliedstaaten.

Zitat

„Wir müssen die Zeit nutzen,
um auf einen radikalen Wandel hinzuarbeiten...

Wir haben in diesen Wochen gelernt,
dass wir auf einem kranken Planeten nicht gesund leben können."

Erklärung des Jesuitenordens in Europa

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