Das EU- Parlament hat beschlossen, dass Kunststoffabfälle innerhalb von zweieinhalb Jahren nach Inkrafttreten der neuen Verordnung nicht mehr in Nicht-OECD-Länder ausgeführt werden können; damit sind Plastikmüllexporte nach Afrika oder weite Teile Asiens zunächst untersagt. Die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in OECD-Länder wird strengeren Bedingungen unterliegen. Für die Zeit danach sollen dann neue Regelungen in Kraft treten. Die Nicht OECD-Länder haben die Möglichkeit, Ausnahmen zu beantragen, vorausgesetzt ihre Abfallwirtschaft erfüllt bestimmte Auflagen. OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit 38 Mitgliedstaaten.