Kenia – Kenias Oberstes Gericht hat einige Aspekte des Anti-Terror-Gesetzes abgeändert. Einschränkungen der Pressefreiheit seien verfassungswidrig. Auch soll die geplante Obergrenze von 150,000 Flüchtlingen ungültig sein. Eine Haft für Verdächtigte jedoch soll ohne Haftbefehl bis zu einem Jahr gelten. Kenia will sich durch diese Maßnahmen vor den wiederholten Anschlägen der al-Shabaab Milizen aus dem Nachbarland Somalia schützen, war aber sehr unter Kritik geraten.
Zitat
„Wir müssen die Zeit nutzen, um auf einen radikalen Wandel hinzuarbeiten...
Wir haben in diesen Wochen gelernt, dass wir auf einem kranken Planeten nicht gesund leben können."
Erklärung des Jesuitenordens in Europa
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