Das Berufungsgericht hat zwei Berufungen zurückgewiesen, mit denen die Rechtmäßigkeit des Gesetzes über bezahlbaren Wohnraum von 2024 und der Abgabe (1,5 % des Bruttogehalts der Arbeitnehmer, 1,5% seitens der Arbeitgeber), rechtlich einwandfrei ist und einem klaren öffentlichen Zweck dient. Ein aus fünf Richtern bestehendes Kollegium bestätigte die Entscheidung des High Court vom 22. Oktober 2024. Die Klagen gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes wurden damit abgewiesen. Die Berufungskläger hatten argumentiert, das Gesetz verstoße gegen verfassungsrechtliche Bestimmungen zu Eigentumsrechten, Dezentralisierung, Bürgerbeteiligung, Besteuerung und dem Recht auf angemessenen Wohnraum. Zudem hatten sie die Ernennung des Generaldirektors der kenianischen Steuerbehörde zum Einzieher der Abgabe für bezahlbaren Wohnraum angefochten.