Gericht wägt FGM-Verbot ab

Der Oberste Gerichtshof Gambias bereitet sich darauf vor, über das landesweite Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung zu entscheiden.  Die Entscheidung bedeutet für die Frauen, ob ihre Töchter weiterhin gesetzlich geschützt sind oder dasselbe Trauma erleben müssen, das sie selbst durchgemacht haben. Im Jahr 2024 wurde ein Versuch durch das Parlament abgelehnt, das Gesetz von 2015 zum Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) aufzuheben. Das Verbot stellte die Praxis unter Strafe und sah Strafen von bis zu drei Jahren Haft sowie lebenslange Freiheitsstrafe vor, falls sie zum Tod führt. Die Durchsetzung blieb jedoch begrenzt, sodass die Praxis weitgehend im Verborgenen fortgesetzt werden konnte. Der Druck, das Gesetz aufzuheben, hielt trotz der begrenzten Durchsetzung an. Der Oberste Islamische Rat Gambias unterstützte den Vorschlag und bezeichnete die weibliche Genitalverstümmelung als „eine der Tugenden des Islam“. Befürworter der Verfassungsklage argumentieren, dass es in diesem Fall eher um Religionsfreiheit und kulturelle Rechte gehe als um die Praxis selbst. Während das Land auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wartet, könnte das Ergebnis nicht nur die Zukunft des Gesetzes prägen, sondern auch das Leben Tausender Mädchen, deren Schutz auf dem Spiel steht.