Die Arbeitsvermittlungsagentur Africa Labour Services (ALS) ist mit einer Klage gegen die Regulierung der Leiharbeit gescheitert. Das neue namibische Arbeitsgesetz hatte verordnet, dass befristete Angestellte, die von einer Arbeitsagentur vermittelt wurden, dieselben Rechte, wie bezahlter Urlaub, Krankenkasse, Pension, Sozialversicherung oder Schwangerschaftsschutz ,genießen, wie festangestellten Kollegen. Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber den Status von Leiharbeitern nach Einschätzung von ALS derart aufgewertet, dass für deren Dienstleistung praktisch kein Bedarf mehr vorhanden ist.