Uganda – Ein gerade verabschiedetes Gesetz beschließt, dass nur ein Ugander Vormund eines verwaisten oder armen Kindes sein kann. Bis jetzt war es möglich, dass Fremde binnen weniger Tage im Land eine rechtliche Vormundschaft erhalten konnten. Das Gesetz soll Kinder auch vor eventuellen Menschenhändlern schützen, die manchmal sogar Eltern mit Versprechen eines Studiums überlisteten, ihre Kinder abzugeben.