Kein wiederholter Asylantrag

Südafrikas Oberstes Gericht hat entschieden, dass Ausländer keinen erneuten Asylantrag stellen dürfen, sobald ihr Antrag abgelehnt wurde, da dies Abschiebungen verhindern und zu einem administrativen Chaos führen würde. Das Urteil beendet einen langjährigen Rechtsstreit, den zwei Staatsangehörige aus Burundi angestrengt hatten, die 2018 erneut Asyl beantragt hatten, nachdem ihre Anträge 2014 abgelehnt worden waren. Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) beherbergte Südafrika im Jahr 2025 mehr als 167.000 Flüchtlinge und Asylsuchende, vor allem aus Burundi, der Demokratischen Republik Kongo, Somalia, dem Südsudan, Ruanda und Simbabwe. In Südafrika leben laut offiziellen Zahlen etwa 2,4 Millionen Migranten, was knapp 4 % der Bevölkerung entspricht, obwohl davon ausgegangen wird, dass sich noch weitaus mehr Menschen inoffiziell im Land aufhalten.